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Aktion „freiWillich 30/20“ gestartet

by Willich erleben

Manchen Bürger beschleicht das Gefühl, dass „seine“ Straße sehr hoch frequentiert ist und sich „kein Mensch“ an die die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält. Dann wenden sich Bürger oft an die Stadt. Die prüft dann die gemeldeten Abschnitte – sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, greift die Stadt mit entsprechenden Verkehrslenkungsmaßnahmen ein. Problematisch wird es allerdings dort, wo die subjektive Wahrnehmung des Verkehrs mit den objektiven Tatsachen nicht übereinpasst: Wenn nach der Prüfung feststeht, dass keine gesetzlichen Voraussetzungen für eine Reduzierung der erlaubten Geschwindigkeit gegeben sind, sind auch der Stadt die Hände gebunden.

Am Beispiel Hochbendstraße in Anrath wird das greifbar: Hier gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Nach entsprechenden Hinweisen von Anwohnern wurde über einen längeren Zeitraum der Verkehr gezählt, die gefahrene Geschwindigkeit gemessen – also die gesamte Situation vor Ort begutachtet. Ergebnis: Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h ist rechtlich nicht möglich.

Die Stadt Willich möchte sich trotzdem im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen, dass insbesondere die „schwachen“ Verkehrsteilnehmer bestmöglich geschützt werden – und darum hat Bürgermeister Christian Pakusch die Aktion „freiWillich 30/20“ ins Leben gerufen: Willichs Bürger können sich für „ihre“ Straße bewerben, Teil dieses Pilotprojekts zu werden.

Neben der Hochbendstraße soll eine weitere 50er Straße ein „freiWillich 30“-Abschnitt werden, weitere drei Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h können sich um die „freiWillich 20“ Schilder bewerben.

Voraussetzungen: Es muss ich um eine ausschließlich städtische Straße handeln (keine Kreis- oder Landstraßen), außerdem darf die Straße nicht im verkehrsberuhigten Bereich liegen. Die Aufstellung der Schilder ist nur auf Privatgrundstücken möglich, also müssen die Bewerber vier Standorte für Schilder vorschlagen (jeweils am Anfang und am Ende der Straße, möglichst gegenüber).

„Bewerbungen können bis zum 15. Oktober 2022 eingereicht werden“, erläutert Caroline Waniek, Assistentin des Bürgermeisters und auch Ansprechpartnerin für Rückfragen und Bewerbungen zur Aktion (02156 – 949 144 oder caroline.waniek@stadt-willich.de )

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