Home Blaulicht Behördliche Anordnung: Wälder nur noch auf festen Wegen betreten

Behördliche Anordnung: Wälder nur noch auf festen Wegen betreten

by Willich erleben
Waldbrand-Feuerwehr-Gefahr

Waldbesucher im Kreis Viersen, und damit auch in der Stadt Willich, dürfen ab sofort nur noch auf festen Wegen laufen. Das hat das Regionalforstamt Niederrhein erlassen. Hintergrund ist die anhaltende Hitze – die Waldbrandgefahr ist derzeit besonders hoch. Das eingeschränkte Betretungsrecht im Wald dient als Vorsorgemaßnahme, um Waldbrände zu vermeiden.

Das Verbot, die Wege zu verlassen ist bis zum 31. August gültig. Je nach Wetterlage kann das Verbot verlängert oder ausgeweitet werden. Das Verbot bezieht sich auch auf die Kreise Wesel, Kleve, Neuss und die Städte Krefeld, Mönchengladbach und Düsseldorf. Sollte sich die Situation vorzeitig durch eine Änderung der Witterungslage entspannen, kann das Verbot seitens des Regionalforstamtes auch vor Ablauf der Geltungsdauer aufgehoben werden.

Um Brände durch Unachtsamkeit zu vermeiden, bitten der Kreis Viersen und der Kreisbrandmeister Rainer Höckels die Bürgerinnen und Bürger, kein offenes Feuer im Wald oder Waldnähe zu entzünden, im Wald nicht zu rauchen und die Zigarettenreste nicht wegzuwerfen und keine Glasabfälle liegen zu lassen, da diese als Brennglas wirken können. Auch Fahrzeuge, die auf entzündlichem Untergrund abgestellt sind, können einen Brand auslösen, deshalb dürfen nur ausgewiesene Parkplätze benutzt werden. Brände und Rauchentwicklung sollen Bürgerinnen und Bürger sofort per Notruf 112 mit möglichst genauer Ortsangabe melden.

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