In Schiefbahn am Samstag, in Anrath am Sonntag zusätzlich zu 2G. Bei den Festen wird es bestimmt voll – also gilt angesichts der rasant steigenden Inzidenzzahlen am kommenden Wochenende bei den Veranstaltungen in Schiefbahn und Anrath zusätzlich in bestimmten Arealen eine Maskenpflicht – zusätzlich zur ja generell per Schutzverordnung geltenden 2G-Regel.
Diese Maskenpflicht gilt dann für alle Bürger, die sich zu den fraglichen Zeiten in den entsprechenden Arealen aufhalten oder sie auch nur durchqueren. Entsprechende Allgemeinverfügungen sind formal erlassen worden.
Konkret schaut das so aus, dass in Anrath die Straßenabschnitte Jakob-Krebs-Straße Kreuzung Kirchplatz bis Gietherstraße (Fußgängerzone), Auf dem Sand, Franz von Kempen Straße, Allee 11 – 21, der Schulhof Alleeschule sowie der Parkplatz Rathaus Anrath am Sonntag, 28. November, von 10 bis 19 Uhr nur mit einer mindestens medizinischen Maske (OP-Maske) betreten werden darf.
Analog in Schiefbahn
Das gleiche gilt dann analog für Schiefbahn: Maskenpflicht im Bereich der St. Hubertus Kirche in Willich-Schiefbahn auf der jeweiligen Straßenseite der St. Hubertus Kirche am Samstag, 27. November, von 8 bis 18 Uhr konkret in den Straßenabschnitten Hubertusstraße Hausnummer 1 bis 17, Hubertusplatz Hausnummer 2 bis 12 und Hochstraße 12 bis 22.