Die steigenden Inzidenzzahlen machen es nötig: Von Samstag, 31. Juli, an gilt wieder die Nachweispflicht über „geimpft, genesen oder getestet“ für den Hallenbereich des Freizeitbades „de Bütt“.
Daher muss entweder
- ein negativer Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden),
- der Nachweis über eine Genesung (PCR Test mindestens 28 Tage alt und nicht älter als 6 Monate) oder
- ein Nachweis über die vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt, vorgelegt werden.
Dies gilt, so Badleiter Philipp Bauknecht, für alle Personen über 6 Jahre. Leider müssen Whirlpools wieder gesperrt und jede zweite Massagedüse still gelegt, so dass die Abstände eingehalten werden können, und im Freibad werden die Massage-Düsen abgestellt.
Darüber hinaus gelten auch wieder Personenbegrenzungen für die Duschen und Toiletten. Die maximale Personenzahl ist jeweils pro Bereich ausgeschildert.