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Erneut Glasflaschenverbot zum Anrather Tulpensonntagszug

by Willich erleben
Anrath Tulpensonntagszug Glasflaschenverbot

Es gibt rund um den Anrather Tulpensonntagszug auch in diesem Jahr wieder – natürlich in Absprache mit dem Veranstalter, der das voll unterstützt – ein generelles Glasflaschenverbot. Erneut wird das städtische Ordnungsamt am Tulpensonntag (11. Februar) am Rande des Anrather Zugs die Einhaltung des Glasflaschenverbotes kontrollieren. Unterstützt wird das Ordnungsamt dabei durch Kräfte der Polizei und einen privaten Sicherheitsdienst.

An den Kontrollstellen (Neersener Straße, Viersener Straße Höhe Rathaus, Franz van Kempen Straße, Jakob-Krebs-Straße im Bereich Kirche, Passage, Schottelstraße) werden Taschen- und Rucksackkontrollen und bei Bedarf auch Leibesvisitationen durchgeführt. Mitgebrachte Glasflaschen, egal ob sie Alkohol enthalten oder nicht, dürfen nicht in die Glasflaschenzone mitgenommen werden. Eine Entsorgung erfolgt in die dazu extra bereitgestellten Müllbehältnisse.

„Das Glasflaschenverbot“, so Martin Zinnel, Leiter des Geschäftsbereichs Einwohner und Ordnung, „dient dem Schutz aller Zugbesucher vor Verletzungen in diesem Bereich – und gilt übrigens für alle Altersklassen.“

Ein Hauptaugenmerk wird allerdings auf alkoholisierte Jugendliche unter 16 Jahren und andererseits auf  Personen zwischen 16 und 18 Jahren mit einem Wert von  über 1,1 Promille gelegt: Außerdem wird bei beiden Personengruppen kontrolliert, ob ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegt, also berauschende Mittel  wie Haschisch, Marihuana, Cannabis, synthetische Drogen eingenommen wurden.

Zinnel: „Wir werden konsequent sein – und appellieren schon jetzt an die Eltern, darauf zu achten, dass ihre Kinder ohne Alkoholbesitz und nicht alkoholisiert am Tulpensonntagszug teilnehmen.“ Insbesondere sollten die betroffenen Personen Ausweise bei sich tragen oder zumindest Dokumente, aus denen eindeutig Identität und Alter hervorgehen.

Übrigens hat das Ordnungsamt im Vorfeld auch wieder Kontakt zu Verkaufsstellen von alkoholischen Getränken aufgenommen und einmal mehr auf das Verbot der Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche hinweisen: „Verstöße der Geschäftsinhaber“, so noch einmal Zinnel, „können zu erheblichen Konsequenzen führen.“

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