Es ist wieder so weit: Samstag hat der Verkauf von Feuerwerkskörpern begonnen. Damit ihr sicher und ausgelassen feiern könnt, solltet ihr bereits beim Kauf der Silvesterkracher auf Folgendes achten:
- Nur Erwachsene (ab 18 Jahre) dürfen im Zeitraum vom 31.12. bis 1.1. Pyrotechnik nutzen.
- Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften kaufen (Auslandseinkäufe vermeiden), damit ihr ein in Deutschland zugelassenes und damit sicheres Feuerwerk erhaltet.
- Nicht zugelassene oder selbst gebastelte Feuerwerkskörper („Polen-Böller“) sind verboten. Deren Besitz, Weitergabe und Abbrennen sind strafbar. Es können zudem schwere Verletzungen wie Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen oder Lungenschäden zur Folge haben.
- Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.
- Immer einen Schutzabstand von acht Metern zu Personen und Gebäuden einhalten.