Der in Chemnitz festgenommene 33jährige Komplize des ebenfalls festgenommenen Terrorverdächtigen hat seine Aufenthaltserlaubnis Anfang des Jahres vom Kreis Viersen erhalten. Den genauen Ablauf des Verfahrens möchten wir Ihnen hier kurz darstellen:
Khalil A. (33 Jahre) ist am 25.11.15 in die BRD eingereist. Er wurde durch die Bezirksregierung der Stadt Willich zugewiesen. In Willich ist er am 06.01.16 angemeldet worden er wurde in der Niershalle, Rothweg 24 (Willich-Neersen) untergebracht. Durch das BAMF wurde er am 23.2.16 als Flüchtling anerkannt.
Aufgrund der Anerkennung als Flüchtling hat Khalil A. am 29.03.16 durch die Ausländerbehörde des Kreises Viersen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Nach damaliger Rechtslage gab es für Flüchtlinge keine Wohnsitzauflage (diese Auflage ist erst im August 2016 eingeführt worden). Vor der Erteilung hat die Ausländerbehörde des Kreises Viersen wie üblich Sicherheitsanfragen an LKA, MAD, BND, Innenministerium und Zollkriminalamt gerichtet. Diese Sicherheitsanfrage ergaben keine Bedenken.
Khalil A. hat sich am 12.07.16 in Chemnitz angemeldet. Die Ausländerbehörde des Kreises Viersen hat die Akte deshalb an die Stadt Chemnitz abgegeben.