Auch 2017 konnten 29 Jugendliche mit einem Stipendium von je 300 Euro durch die Dr.-Gottfried- und Sophie-Kricker-Studienstiftung unterstützt werden: Der verstorbene Ehrenbürger der ehemaligen Gemeinde Anrath, Bibliotheksrat Dr. Gottfried Kricker, und seine Ehefrau Sophie (geborene Jaspers) haben durch letztwillige Verfügung bestimmt, ihr Vermögen zur Errichtung einer Studienstiftung zu verwenden. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes wird nicht das Vermögen selbst, sondern nur der jeweilige Vermögensertrag verwendet.
Der ehrenamtliche Stiftungsvorstand (Vorsitz Erster Beigeordneter Willy Kerbusch, dazu Pastor Markus Poltermann und Christoph Kückes, als Vertreter der beiden Anrather Kirchengemeinden, Dieter Lambertz und Werner Oerschkes als Vertreter der Anrather Bürgerschaft sowie dem Vertreter der in Anrath ansässigen weiterführenden Schule, der Leiter des Lise-Meitner-Gymnasiums Thomas Prell-Holthausen) würde gerne wieder einen höheren Betrag für die Stipendien ausloben, doch die Ertragslage am Kapitalmarkt lässt dies derzeit nicht zu. Daher würde sich die Stiftung sehr freuen, wenn „Zuspenden“ aus Wirtschaft und auch Bürgerschaft getätigt werden. Interessenten wenden sich direkt an den Geschäftsführer der Stiftung, Kämmerer Kerbusch; für weitere Informationen, Antragsbearbeitung und Schriftführung der Stiftung ist Annemarie Poos-Zurheide vom Geschäftsbereich Zentrale Finanzen der Stadt Willich zuständig (Vorwerk Schloss Neersen, Telefon 0 21 56 – 949 170, E-Mail Annemarie.Poos-Zurheide@stadt-
Nach dem Willen der Stifter erhalten ein Stipendium im Stadtteil Anrath wohnende oder geborene Schüler, sofern eine Unterbringung außerhalb der elterlichen Wohnung erforderlich ist, für den Besuch von Gymnasien (ab Klasse 11), Berufsfachschulen und Fachschulklassen, Abendgymnasien und Kollegs sowie von Berufsaufbauschulen, Fachschul- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Außerdem in Anrath geborene Studierende an Universitäten und gleichartigen Hochschulen; dabei fallen unter „in Anrath geborene“ auch solche, deren Geburt zwar nicht in Anrath erfolgte, deren Eltern aber zu diesem Zeitpunkt nach den Unterlagen des Standes- oder Meldeamtes im Stadtteil Anrath wohnten.