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Markt-Umgestaltung auf der Zielgraden

by Willich erleben
Markplatz-Umbau-Willich-Februar-2019

Die Umgestaltung des Marktes und der angrenzenden Teilflächen der Peter-, Kreuz- und Bahnstraße ist auf der Zielgeraden so der neue Willicher Technische Beigeordnete Gregor Nachtwey. Voraussichtlich Anfang März 2019 wird der Umbau abgeschlossen, wie es jetzt in verschiedenen Schreiben an Einzelhändler und Gewerbetreibende in den betroffenen Arealen, an die Anlieger und generell an die Verkehrsteilnehmer heißt.

Grund für die Infoschreiben: Durch den „Umbau“ werden ja der Markt und der Teilabschnitt Peterstraße, Kreuzstraße und Bahnstraße zur Fußgängerzone – und das ist natürlich ein Einschnitt und für alle Beteiligten mit Veränderungen teilweise jahrzehntelanger Gewohnheiten verbunden.

In den Schreiben wird ein kurzer Blick zurück geworfen, bei dem unter anderem an die Klagen über das ordnungswidrige Parken, zu hohe Fahrgeschwindigkeiten und die damit verbundene Gefährdungen der Fußgänger in der Vergangenheit erinnert wird: Der Versuch, durch eine Umgestaltung zum verkehrsberuhigten Bereich einen attraktiven, angenehmen Aufenthalts- und Begegnungsort zu schaffen, sei „leider nur eingeschränkt erreicht“.

Für die von verschiedenen Seiten gewünschte Lösung „Fußgängerzone und autofreier Markt“ hatte sich dann auch bei einer Bürgerumfrage die Mehrheit ausgesprochen; der Planungsausschuss hatte 2014 den „autofreien Markt“ als Planungsgrundlage für die Umgestaltung des Marktes beschlossen, und auch der Rat der Stadt sprach sich 2016 für den „autofreien Markt“ als Teil des „Integrierten Handlungskonzeptes für Willich“ aus.

Nachtwey im Blick nach vorn: „Mit der Einrichtung der Fußgängerzone wird die Verkehrssicherheit – und auch die Wohnqualität – erhöht. Die gewünschte Aufenthaltsfunktion und Atmosphäre in der City wird verbessert – was alle Erfahrungen in Nachbarstädten und auch in der Fußgängerzone Jakob-Krebs-Straße in Anrath zeigen.“

Auch die wesentlichen Änderungen sind in den Schreiben aufgelistet:

  • Der Fahrzeugverkehr wird grundsätzlich untersagt. Der Radfahrverkehr bleibt zeitlich uneingeschränkt möglich. Die Einbahnregelung (von der Einmündung Grabenstraße bis zur Burg-/Mühlenstraße) behält ihre Gültigkeit – ausgenommen ist der Radfahrverkehr.
  • Der Radfahrverkehr bleibt zeitlich uneingeschränkt möglich.
  • Die Zufahrt zum Be- und Entladen ist werktags von 6 bis 11 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 19 bis 20 Uhr frei. Ladetätigkeiten müssen grundsätzlich in dieser Zeit ausgeführt werden, und wie bisher gibt es keine Zufahrtmöglichkeit während der Sperrung für den Wochenmarkt oder aufgrund von Veranstaltungen.
  • Radfahrer/in oder motorisierter Verkehrsteilnehmer/in müssen auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und wenn nötig warten. Die Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden, darum darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
  • Das Parken ist in der Fußgängerzone verboten (Ausnahme: Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder dem Merkzeichen „BI“, Ausnahmegenehmigung Bewilligung von Parkerleichterungen, dürfen während der Ladezeit dort parken.) Zahlreiche Parkmöglichkeiten gibt’s in kurzer Entfernung zur Fußgängerzone auf 12 Parkflächen – unter anderem auf den Parkflächen Burgstraße, Domgarten, Rewe und Dammstraße.
  • Sofern Bürger Ihre Garage oder Ihren Abstellplatz nur durch den Fußgängerzonenbereich fahrend erreichen können, kann auf schriftlichen Antrag eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone erteilt werden.

Nachtwey empfiehlt Gewerbetreibenden, die zum Beispiel als Café oder Gaststätte Tische und Stühle für einen „Biergarten“, ein „Straßencafe“ oder Warenauslagen aufstellen möchten, sich frühzeitig beim Geschäftsbereich Landschaft und Straßen zwecks Genehmigung zu melden. Womit die passenden Ansprechpartner ins Spiel kommen. Im Überblick:

  • Ausnahmegenehmigung und Sondernutzungserlaubnis: Josef Schmidt und Christina Schumachers (0 21 56 – 949 313 und 949 314)
  • Fragen zum Ausbau: Iveta Andres 0 21 56 – 949 328.
  • Auskunft zur Planung: Armin Printzen 0 21 56 / 949 272.

Schließlich bittet der Technische Beigeordnete nun alle Beteiligten herzlich um Unterstützung: „Damit wir gemeinsam die angestrebten Ziele auch für den Ortskern in Willich erreichen, damit die Willicher City ein noch attraktiverer, angenehmer Aufenthalts- und Begegnungsort wird und auch die Einkaufsatmosphäre gesteigert wird.“

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