Bald wird es konkret: Am Freitag, 17. Mai, erfolgt die „Verkehrsfreigabe“ auf dem neugestalteten Marktplatz, die baustellenbedingte Sperrung in der Willicher Innenstadt hat ein Ende. Allerdings steigt an dem betreffenden Wochenende auch das „Blütenfest des Werberings“ – daher wird für das Fest eine mobile Sperrung von Samstagnachmittag bis Sonntagabend eingerichtet.
Grundsätzlich aber bleibt es bei der „Verkehrsfreigabe“ und der Aufhebung der baustellenbedingten Sperrung am Freitag, 17. Mai – und die wird im Lauf des Tages erfolgen. Die Fakten und Vorschriften dazu:
- Die Straßenabschnitte Peterstraße ab Grabenstraße bis Markt, Markt, ein Teilbereich der Kreuzstraße und die Bahnstraße zwischen Markt und Burg-/Mühlenstraße werden zukünftig als Fußgängerzone ausgewiesen.
- Die Ausweisung des Bereichs als Fußgängerzone untersagt grundsätzlich den Fahrzeugverkehr. Die Zufahrt zum Be- und Entladen ist werktags von 6.00 – 11.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr und 19.00 – 20.00 Uhr frei. Ladetätigkeiten sind grundsätzlich in dieser Zeit auszuführen. Die Zufahrtmöglichkeit besteht – wie bisher – nicht während der Sperrung für den Wochenmarkt bzw. aufgrund von Veranstaltungen.
- Die Einbahnregelung von Einmündung Grabenstraße bis zur Burg-/Mühlenstraße behält für den berechtigten Verkehr ihre Gültigkeit. Radverkehr bleibt zeitlich uneingeschränkt in beide Fahrtrichtungen möglich.
- Radfahrer/innen (oder motorisierter Verkehrsteilnehmer zu Be- und Entladezwecken) müssen in der Fußgängerzone auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen; es darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Das Parken in der Fußgängerzone ist grundsätzlich verboten ist.
„Die Anlieger, Anwohner und Gewerbetreibenden wurden übrigens bereits vor einigen Wochen schriftlich über die neuen Verkehrsregelungen informiert“, so Christina Schumachers vom Geschäftsbereich Landschaft und Straßen, die auch bei Nachfragen zum Thema die richtige Ansprechpartnerin ist (0 21 56 – 949 314).