Der Gehölzschnitt ist nur noch bis Ende Februar zulässig. Ab 1. März beginnt die Brutzeit der heimischen Vögel, daran erinnert die Untere Naturschutzbehörde.
Gartenbesitzer sollten sich den Termin notieren: Wer jetzt im Garten arbeitet und noch seine Hecken oder Gehölze zurückschneiden möchte, sollte die Arbeiten in der Zeit bis Ende Februar erledigen. Denn am Sonntag, 28. Februar, endet die Zeit des Gehölzschnitts. Für die heimischen Vogelarten beginnt dann die Brutzeit.
Während der Brutzeit der heimischen Vogelarten ist es laut Bundesnaturschutzgesetzt verboten, ihre Nist‑, Brut‑, Wohn- oder Zufluchtsstätten zu beschädigen, zu zerstören oder die brütenden Vögel dort zu stören. Damit den Vögeln — aber auch Insekten und anderen Tieren — ausreichende und geeignete Nist- und Zufluchtsstätten zur Verfügung stehen, müssen daher umfangreichere Rückschnitte an Hecken und Gebüsch grundsätzlich bis Ende Februar abgeschlossen sein.
Ab Montag, 1. März, sind grundsätzlich nur Form- und Pflegeschnitte erlaubt, bei denen nur die jährigen frischen Triebe zurückgeschnitten werden dürfen. Daher sollten gerade in Straßen und Wege hinein gewachsene Hecken spätestens jetzt gestutzt werden, appelliert die Untere Naturschutzbehörde. Aber auch dabei ist auf Nester im Gebüsch und in den Bäumen, die geschnitten werden, zu achten. Nur in begründeten Einzelfällen dürfen dann Ausnahmen von diesen Vorschriften durch die Untere Naturschutzbehörde zugelassen werden. Bei Baumfällungen ist nicht nur auf Nester, sondern auch auf Bruthöhlen in den Stämmen zu achten.
Erst wieder vom 01. Oktober 2021 an dürfen Hecken oder Gehölze zurückgeschnitten werden – bis zum 28. Februar 2022.