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Neue Gestaltungsrichtlininen: Gastronomen übernehmen Vorreiterrolle

by Willich erleben
Außengastronomie-Willich

Mit Ulrich Keesmakers vom „Willicher Eishimmel“ und Andrea Tinelli von der Gaststätte Maaßen sind zwei erfolgreiche Unternehmer aus der Willicher City auf das Angebot der Stadt eingestiegen, beratend und finanziell bei Neuanschaffungen rund um Ladenlokale tätig zu werden.

Konkreter Hintergrund ist ein Förderprogramm zur Umsetzung der Gestaltungsleitlinien in Willich, wie der dabei federführende Dominik Heinrich vom Geschäftsbereich Stadtplanung erläutert: „Beim Eishimmel werden neue Schirme in geschmackvollem anthrazit mit speziellem und extra schnellem Schließmechanismus mit dem Programm gefördert, bei der Gaststätte Maaßen geht es um „Möblierung“: Es sollen Stehtische und Hocker in hochwertig gebeizter Fichte angeschafft werden – und auch hier greift das Programm mit ganz konkreter finanzieller Unterstützung.“

Kurzer Blick zurück: Als Projekt zur Verbesserung der Gestaltungsqualität in der Innenstadt wurden im Zusammenhang mit der Neugestaltung Marktplatz „Gestaltungsleitlinien“ erarbeitet – übrigens zusammen mit interessierten Händlern, Gastronomen und Eigentümern vor Ort im Rahmen eines Workshops. Der „öffentliche Raum“ soll verbessert, ein Stück weit auch vereinheitlicht werden – wobei genug Raum für Individualität bleibt. Und das Förderprogramm soll Gewerbetreibende bei konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Gestaltungsleitlinien finanziell unterstützen – zum Beispiel bei der Beschaffung von Mobiliar oder Werbeanlagen. Gefördert werden „Maßnahmen am Baukörper“ oder „unmittelbar vor der Gewerbeeinheit im öffentlichen Raum“:

Am Baukörper können das frei auf der Fassade montierte Einzelbuchstaben, Schriftzüge oder Flachschilder sein; aber auch integrierte Lösungen in Markisen oder Baldachine, in den Straßenraum auskragende Aussteckschilder, Aufmalungen auf der Fassade oder Schaufenster-Beklebungen kommen in Frage. Mit „vor der Gewerbeeinheit“ sind zum Beispiel Gastronomiemöblierung, Schirme, Witterungsschutz, Warenauslagen, Kundenstopper oder auch mobile Pflanzen gemeint. Antragsberechtigt sind Eigentümer sowie Mieter, die Förderung beträgt 25 Prozent der Herstellungskosten bei einem Maximalwert von 2.000 Euro pro Gewerbeeinheit – und das als echter Zuschuss zu verstehen: zurückgezahlt werden muss nichts.

Der Fördertopf ist nicht unerschöpflich, noch aber ist Geld im Topf:  Förderanträge gibt’s zu Fuß bei der Stadt (Technisches Rathaus Neersen, Geschäftsbereich Stadtplanung) oder auch online: www.stadt-willich.de/de/wirtschaftundverkehr/integriertes-handlungskonzept-alt-willich), und bei Heinrich (02156 – 949 371, E-Mail dominik.heinrich@stadt-willich.de). Er hilft mit detaillierten Informationen zu Förderbedingungen, Antragsstellung und sonstigen Bestimmungen gerne weiter: „Wir freuen uns auf weitere Anträge.“

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