Das Schiedsamt im Bezirk Neersen sucht eine neue Besetzung: Wer Interesse an der Übernahme hat, sollte sich kurzfristig bei der Stadt Willich (Geschäftsbereich Einwohner und Ordnung, Albert-Oetker-Straße 98 – 102, 47877 Willich) „um dieses Amt bis Ende Januar bewerben, und der Bewerbung sollte ein kurzer Lebenslauf beigefügt werden“, so Valentina van Dornick, Ansprechpartnerin zu diesem Thema im Geschäftsbereich Personenstand und Ordnung.
Voraussetzungen für das „Amt“ des Schiedsmannes oder der Schiedsfrau: Zwischen 25 und 75 Jahre alt, Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk Neersen, und außerdem muss man, so die formelle Ausschreibung, „nach Persönlichkeit und Fähigkeiten für das Amt geeignet“ sein.
Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren nach dem Schiedsamtsgesetz NRW durch. Die Verfahren befassen sich unter anderem mit bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wie Nachbarstreitigkeiten oder Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre. Schließlich haben sich die Schiedsleute mit Strafsachen wie beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Verletzung des Briefgeheimnisses zu befassen – der Arbeitsbereich brachte der Schiedsperson den augenzwinkernd-respektvollen Beinamen „Richter am Gartenzaun“ ein.
Die Wahl der Schiedspersonen, die ehrenamtlich tätig sind, erfolgt durch den Rat der Stadt Willich für die Dauer von fünf Jahren; abschließend muss die Wahl noch durch den Direktor des Amtsgerichtes Krefeld bestätigt werden.