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Notleidende Sportvereine: NRW-Nothilfe bis Juni 2021 verlängert

by Willich erleben

Sportvereine sowie die Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW (LSB) können bis zum 15. Juni 2021 die „Soforthilfe Sport“ beantragen. Diese ist vom Land verlängert worden.

Voraussetzungen dafür unter anderem? Eine existenzielle Notlage. Konkret: Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine der Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind sowie die Mitgliedsorganisationen selber. Nicht antragsberechtigt sind Kapitalgesellschaften, an denen antragsstellende Vereine beteiligt sind.

Ebenfalls antragsberechtigt sind: Stadt- und Kreissportbünde, Stadt- und Gemeindessportverbände. Schriftliche Anträge sind nicht möglich. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich digital, sprich online über das „Förderportal des Landesportbunds Nordrhein-Westfalen“.

Darüber hinaus verlängert die Landesregierung die Coronahilfe für den Profisport bis in den Juni 2021 hinein – und damit auch weiterhin für Sportvereine der Vierten Ligen. Über das Hilfsprogramm des Landes wird den nordrhein-westfälischen Viertligisten ein Anteil der ihnen aufgrund des Zuschauerverbots entgehenden Ticketeinnahmen ersetzt – so die Staatskanzlei in einer Veröffentlichung. Im vergangenen Jahr seien 40 Viertligisten mit Landesmitteln in Höhe von insgesamt gut 3,5 Millionen Euro unterstützt worden. Auch hier ist die Antragstellung ausschließlich online über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen  (httpss://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite) möglich und ist bis zum 15. Juni 2021 zu stellen.

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