Erst Stunden später erfuhr die Polizei von einem Verkehrsunfall, bei dem eine neunjährige Radlerin schwer verletzt wurde. Am 31.08.2016 erscheint um 18.30 Uhr der Großvater des verletzten Kindes bei der Polizei und meldet den Unfall, der sich bereits um 16.00 Uhr ereignete. Da das Kind zu diesem Zeitpunkt allein mit dem Fahrrad von der Schule nach Hause unterwegs war, ist die genaue Örtlichkeit derzeit noch nicht bekannt. Auf diesem Weg wurde das Mädchen von einer unbekannten Frau mit einem Pkw angefahren. Die Autofahrerin stieg aus und schaute nach dem Kind. Anschließend begleitete sie das Kind zu dessen Wohnanschrift. Als dort niemand angetroffen wurde, drückte sie dem Kind einen Zettel mit einer Anschrift in die Hand und entfernte sich wieder.
Kurze Zeit später stellte die Mutter des Kindes dann fest, dass das Mädchen augenscheinlich Verletzungen davongetragen hatte. Sie brachte das Kind ins Krankenhaus, wo die junge Radlerin stationär verbleiben musste. Die Polizei mahnt eindringlich: Bei Unfällen mit Kindern ziehen Sie bitte immer die Polizei hinzu. Auch wenn Sie im guten Glauben sind, alles Erforderliche getan zu haben, genügt dies meist nicht. Oft hätte ein Rettungswagen hinzugezogen werden müssen und nur durch eine professionelle Unfallaufnahme ist sichergestellt, dass alle wichtigen Daten ausgetauscht und Fakten festgestellt werden können. Ohne sich dessen bewusst zu sein kann man sich so sehr schnell mit dem Vorwurf der Verkehrsunfallflucht konfrontiert sehen.