Das Team des Schwimmbades De Bütt weist aufgrund der bevorstehenden Herbstferien darauf hin, dass im Zeitraum vom 11. bis 24. Oktober alle Kinder über 7 Jahren auf die 3G’s kontrolliert werden müssen: Getestet, Geimpft, Genesen. Dies erfordert die Coronaschutzverordnung, da die verbindlichen Testungen der Schülerinnen und Schülern in den Schulferien nicht durchgeführt werden.
Neben der Vorlage einer Bescheinigung über ein negatives Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden), oder einer nachgewiesenen Genesung (mindestens 28 Tage her und maximal 6 Monate alt), bzw. vollständiger Impfung ist für die Kinder auch ein amtliches Ausweisdokument, ein Schülerausweis oder ersatzweise die Krankenkassenkarte vorzulegen.