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Service: Am 13. September ist Kommunalwahl

by Willich erleben
Wahl Bundestag 2017

Bei der am Sonntag, den 13. September, stattfinden Kommunalwahl sind rund 41.000 Willich Bürger wahlberechtigt und dürfen den Willicher Stadtrat und Bürgermeister, sowie Kreistag und Landrat des Kreises Viersen wählen.

Die Kommunalwahl ist im Kommunalwahlgesetz des Landes NRW ge­ regelt. Damit läuft eine Wahlperiode für die nordrhein-­westfäli­schen Kommunen ab, die ausnahmsweise 77 Monate betragen haben wird. Eventuell nötige Stichwahlen finden am 27. September 2020 statt. Die Wahlperiode für den neuen Rat, Bürgermeister, Kreistag oder Landrat beträgt dann fünf Jahre.

WER DARF WÄHLEN?
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in Nordrhein­Westfalen sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU­-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet, also in der Stadt Willich, wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahl­ recht ausgeschlossen sind. Bei der Wahl der kommunalen Vertretung – dem Gemeinde­ bzw. Stadtrat oder dem Kreistag – hat jeder Wähler nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist.

WILLICHER STADTRAT UND BÜRGERMEISTER
Wie viele Ratsmitglieder und Wahlkreise es in einer Stadt gibt, wird nach der gültigen Einwohnerzahl bestimmt. Für unsere Stadt mit etwas über 50.000 Einwohner heißt das: Willich ist in 24 Wahlkreise aufgeteilt und der neue Rat besteht aus doppelt so vielen Bürgerdelegierten, also 48 Ratsmitgliedern. Wer im jeweiligen Wahlkreis die meisten Stimmen bekommen hat, ist direkt in den neuen Rat gewählt. Die anderen 24 Ratsmitglieder werden nach dem Divisorverfahren bestimmt.

STICHWAHL AM 27. SEPTEMBER
Zur Stichwahl kommt es, wenn kein Bürgermeister­ oder Land­rats-­Kandidat bei der Kommunalwahl über 50 % der Stimmen erhal­ten hat. Dann muss unter den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, nochmals eine Wahl durchgeführt werden.

BRIEFWAHL
Wer am Wahltag aus einem persönlichen Grund verhindert ist, hat die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Für die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist ein Antrag erforderlich. Dieser ist unter anderem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Einen solchen An­ trag kann man formlos schriftlich oder elektronisch bei der Stadt Wil­lich stellen.

WAHLLOKALE
In der Stadt Willich gibt es pro Wahlkreis, also 24 Wahllokale. In wel­chem Wahllokal Sie wählen können, ist auf Ihrer Wahlbenachrichti­gung vermerkt. Die Wahllokale haben am 13. September von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Der neue Rat wird am 1. November vereidigt und dann seine Arbeit aufnehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Willich unter www.stadt-willich.de.

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