Auf der Suche nach Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, die ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffin respektive Schöffe in der Amtsperiode von 2019 bis 2023 am Amtsgericht und am Landgericht in Krefeld zu übernehmen, ist die Stadt Willich: Das Schöffenamt nimmt als Teil unseres Rechtssystems eine wichtige Funktion in Form der sogenannten „Stimme des Volkes“ in Sachen Rechtsprechung ein: Schöffen wirken gleichberechtigt mit Berufsrichtern an der Urteilsfindung im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht mit. Dazu sind natürlich Menschenverstand, Menschenkenntnis und allgemeine Lebenserfahrung essenzielle Voraussetzungen – und wichtiger als Kenntnisse in Sachen BGB-Paragraphen oder Strafprozessordnung.
Um ein Schöffenamt können sich alle Bürgerinnen und Bürgern bewerben, die
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- zu Beginn der Amtszeit älter als 25 Jahre und jünger als 70 Jahre sind
- in Willich gemeldet sind
- weder vorbestraft noch entmündigt sind
- beruflich nicht mit der Justiz verbunden sind (z.B. Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Justizvollzugsbeamte, Polizeibeamte usw.)
Außerdem sollten Bewerber eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung besitzen.
Über die Aufnahme von Personen in Schöffen-Vorschlagsliste entscheidet der Stadtrat. Ende 2018 wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Krefeld dann aus der dieser Vorschlagsliste die erforderliche Zahl der Schöffinnen und Schöffen aus.
Weitere Informationen und Bewerbungsformulare finden Sie unter httpss://www.stadt-willich.de/
Ansprechpartnerin für das Schöffenamt im Jugendstrafrecht ist Gabriele Kuhnt (0 21 54 – 949 547, gabriele.kuhnt@stadt-willich.