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Stadtwerke Willich: Ableser unterwegs

by Willich erleben
Stadtwerke Willich Ableser

Ab heute bis einschließlich 30. September 2016 sind die Servicemitarbeiter der Stadtwerke Willich im Stadtgebiet unterwegs. Die Ableser erfassen die Verbrauchsdaten für die Kunden, die ihre Energieabrechnung zum 30.09.2016 erhalten. In diesem Jahr werden in Willich sämtliche Zähler dieser Kunden persönlich abgelesen. „Dass wir alle drei Jahre wirklich alle Zähler selber ablesen, ist nicht neu. Die persönliche Erfassung dient vor allem dazu, die teilweise über Jahre geschätzten Verbräuche der Realität anzupassen. Ein großer Vorteil für den Kunden ist die daraus resultierende passgenaue, monatliche Abschlagszahlung, da wir den zukünftigen, individuellen Verbrauch deutlich besser einschätzen können.“ erläutert Kundenserviceleiter Volker Schleien.

Dabei sind wir auf die Unterstützung unserer Kunden angewiesen und bitten freundlich darum, unsere Ableser ins Haus zu lassen“, so Schleien weiter. Namentlich sind dies Saskia Maurer, Josefine Hinrichs, Andreas Baumgarten, Lide Chai und Oliver Brings in Willich; Tim Schäfer, Franziska Blum und Monika Reuter in Neersen; Lukas Albers und Markus Meyer in Schiefbahn und Fabian Dömges und Dominik Lövenich in Anrath. Jeder Ableser kann sich durch einen Dienstausweis in Verbindung mit seinem Personalausweis ausweisen. Die Stadtwerke empfehlen Dienstausweis und Personalausweis sorgfältig miteinander zu vergleichen. Namen und Gesichter können auch auf  facebook.com/stadtwerke_willich schnell und bequem verglichen werden.

Treffen die Ableser niemanden an, erhalten die Bewohner eine Erfassungskarte zur Selbstablesung. Auch über das Kundenportal der Stadtwerke www.stadtwerke-willich.de lassen sich die Daten ohne viel Zeitaufwand erfassen. Sie können auch per E-Mail: kundenservice@wbm-stw.de, telefonisch unter 02154 / 4703-333 oder per Fax 02154 / 4703-269 übermittelt werden. Alternativ kann die Ablesekarte im neuen Kundenzentrum an der Peterstraße 1a abgegeben oder portofrei verschickt werden.

Nicht betroffen sind alle Kunden, die ihre Jahresrechnung bereits zum 31. Dezember 2015 oder 31. März erhalten haben.

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